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ZUR TAFELRUNDE

MARKENRITTER GmbH
Gustav-Freytag-Str. 13
65189 Wiesbaden

T 0611-710 235-0
E qualitaet@markenritter.de

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WIR SIND ÜBRIGENS MODERNE RITTER. OHNE ZUGBRÜCKE, VERLIES UND WASSERGRABEN. SIE KÖNNEN UNSERER TAFELRUNDE ALSO BEDENKENLOS EINEN BESUCH ABSTATTEN ... WIR FREUEN UNS AUF SIE!

IMPRESSUM

MARKENRITTER GmbH
Gustav-Freytag-Str. 13
65189 Wiesbaden

Telefon 0611-710 235-0
qualitaet@markenritter.de

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Daniel D. Niehaus

St. NR.: 040 239 01622
Handelsregister: HRB Nummer 25350
Registergericht: Amtsgericht Wiesbaden

Inhaltlich Verantwortlich
Daniel D. Niehaus

Rechtliche Hinweise

Die Inhalte dieser Internetseiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von uns kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt oder es sonst gesetzlich vorgesehen ist. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Externe Links

Von unserer Website aus existieren Querverweise, sog. Links, auf von anderen Anbietern bereitgehaltene Inhalte. Diese Links wurden bei erstmaliger Verwendung auf mögliche zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen hin kontrolliert. Wenn wir feststellen oder von anderen darauf hingewiesen werden, dass ein konkretes Angebot, zu dem wir einen Link bereitgestellt haben, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, werden wir den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit uns dies technisch möglich und zumutbar ist.

Urheber- und Kennzeichenrecht

Das Copyright für veröffentlichte, von uns selbst erstellten Objekte bleibt allein bei uns. Eine Vervielfältigung oder Verwendung oder Nutzung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen, Texte o.ä. in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch uns nicht gestattet. Allein aufgrund der bloßen Nennung auf dieser Website ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Marken- und Zeichenrechte unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen und den Rechten der jeweiligen Inhaber.

Datenschutzerklärung

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Markenritter GmbH, Gustav-Freytag-Str. 13, 65189 Wiesbaden. Das Impressum und unsere Kontaktangaben sind zu erreichen unter Impressum.

II. Allgemeines zur Datenverarbeitung

1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, wie z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Nutzerverhalten. Diese und weitere Begriffsbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt z.B. in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

3. Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus dann erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

4. Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, d.h. z.B.  auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn dies für Vertragszwecke erforderlich ist oder auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO wegen berechtigter Interessen.

Sofern wir uns zur Bereitstellung unserer Leistungen externer Dienstleister bedienen, wurden diese von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt. Diese sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Wir ergreifen zum Schutz der personenbezogenen Daten geeignete rechtliche Vorkehrungen sowie entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen.

Eine Übermittlung von Daten in Drittstaaten, in denen die DSGVO kein unmittelbar geltendes Recht ist, erfolgt nur, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau, eine Einwilligung der Nutzer oder sonst eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Bei der bloßen informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.

Folgende Daten werden hierbei erhoben:

  1. Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
  2. Das Betriebssystem des Nutzers
  3. Den Internet-Service-Provider des Nutzers
  4. Die IP-Adresse des Nutzers
  5. Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  6. Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  7. Inhalt der Aufforderung (konkrete Seite)
  8. Jeweils übertragene Datenmenge
  9. Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
  10. Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden

2. Zweck der Datenverarbeitung

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.

4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.

VI. Verwendung von Cookies

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Unsere Webeseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.

Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.

In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

4. Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unsere Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Einige Cookies werden nur temporär verwendet (sog. transiente Cookies). Diese werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Einige Cookies werden nicht bei Schließen des Browsers automatisch gelöscht (sog. persistente Cookies). Diese werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.

V. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Eine Kontaktaufnahme ist über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es verfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

VI. Einbindung der Dienste Dritter

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf dieser Website nutzen wir das Angebot von WordFence.

Diese Seite nutzt zu Sicherheitszwecken das WordPress-Plugin WordFence. Anbieter ist die Defiant, Inc., 800 5th Ave Ste 4100, Seattle, WA 98104, USA. Das Plugin schützt die Website vor Versuchen Dritter, sich unerlaubten Zugriff zur Website zu verschaffen und dadurch an personenbezogene Daten zu gelangen, Schadsoftware auf die Website einzubinden oder sonstige illegale Tätigkeiten durchzuführen.

Zur Nutzung des Sicherheitsplugins WordFence ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden ebenfalls an einen Server von Defiant in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Defiant hat die Zertifizierung nach dem “EU-US-Privacy-Shield” beantragt (Stand: 6. Juni 2018). Der “Privacy-Shield” ist ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den USA, das die Einhaltung europäischer Datenschutzstandards in den USA gewährleisten soll.

Die Nutzung von WordFence erfolgt zur Erhöhung der Sicherheit dieser Website und somit auch zur Sicherheit der Websitenutzer. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie unter https://www.wordfence.com/blog/2018/05/wordfence-is-gdpr-compliant/ und in der Datenschutzerklärung von Defiant: https://www.wordfence.com/privacy-policy/

VII. Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

1. Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

  1. die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  2. die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
  3. die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
  4. die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  7. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
  8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

2. Recht auf Berichtigung 

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  1. wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  4. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht fest steht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

4. Recht auf Löschung

a) Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  2. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  3. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  4. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  5. Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  6. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

b) Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

c) Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  1. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  2. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
  4. für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  5. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

5. Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

6. Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
  2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

7. Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Datenschutz wird am Berliner Platz groß geschrieben.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
  2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
  3. mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MARKENRITTER GmbH Stand: März 2026

§ 1 Allgemeines 1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) finden gegenüber sämtlichen Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“) der von der MARKENRITTER® GmbH (nachfolgend: „Agentur“) angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend: „Leistungen“) Anwendung. Vertragspartner im Rahmen der folgenden AGB sind mithin der Auftraggeber und die Agentur. 1.2. Für die Leistungen seitens der Agentur gelten ausschließlich diese AGB; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Auftraggebers werden von der Agentur nur insoweit anerkannt, als die Agentur diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn die Agentur ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat. 1.3. Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung und auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf die AGB hingewiesen werden muss. § 2 Vertragsabschluss 2.1. Die von der Agentur unterbreiteten Angebote, Kostenvoranschläge und Leistungsbeschreibungen sind freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss abzugeben. 2.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur den Auftrag in Textform bestätigt, mit der Ausführung beginnt oder Arbeitsergebnisse liefert. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Agentur in Textform annimmt; eine Annahme per E-Mail — auch als kurze Bestätigung — ist ausreichend, sofern sich daraus der Annahmewille eindeutig ergibt. 2.3. Mündliche Auftragserteilungen werden erst verbindlich, wenn die Agentur diese in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Die Beweislast für den Inhalt mündlicher Absprachen trägt die Partei, die sich darauf beruft. 2.4. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Rahmenvertrag, das jeweilige Angebot oder der jeweilige Kostenvoranschlag, in dem alle vereinbarten Leistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden. Dies gilt auch für Folgeaufträge. 2.5. In Bezug auf die Auftragsdurchführung besteht für die Agentur Gestaltungsfreiheit, soweit der Auftrag als solcher im Wesentlichen unverändert bleibt. 2.6. Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen. 2.7. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Kompetenzpartner aus dem eigenen Netzwerk einzusetzen. Die Agentur bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart. Die Agentur stellt sicher, dass eingesetzte Kompetenzpartner den vertraglichen Vertraulichkeits- und Qualitätsanforderungen unterliegen. § 3 Zahlungen, Termine 3.1. Sofern nicht abweichend vereinbart, gliedert sich die Vergütung wie folgt: (a) 33 % der vereinbarten Vergütung sind mit Auftragserteilung sofort fällig. (b) Weitere 33 % sind mit Erreichen eines zwischen den Parteien definierten Zwischenstandes fällig; fehlt eine solche Definition, mit Abschluss des Konzepts bzw. der Entwurfsphase. (c) Der Restbetrag (34 %) ist mit Übergabe und Abnahme der finalen Leistung gemäß Vertragsgrundlage fällig. 3.2. Sämtliche Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes bei der Agentur an. 3.3. Die Agentur ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Rechnungen auszusetzen. Hieraus resultierende Terminverzögerungen gehen nicht zulasten der Agentur. 3.4. Ab Eintritt des Zahlungsverzugs ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB (bei Verbrauchergeschäften: 5 Prozentpunkte gemäß § 288 Abs. 1 BGB) sowie die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 Euro je Fall zu fordern, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen. 3.5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenanspürchen durch den Auftraggeber sind nur zulässig, wenn diese Gegenanspürche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 3.6. Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich in Textform vereinbart wurden. 3.7. Die Agentur haftet nicht für Unmöglichkeit oder Terminverzögerungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Dies umfasst insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien sowie die ausbleibende oder nicht rechtzeitige Zuarbeit durch den Auftraggeber oder Dritte. § 4 Vergütung, Haupt-, Sonder- und Nebenleistungen 4.1. Der vereinbarte Leistungsumfang und das Honorar ergeben sich — soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist — aus dem jeweiligen Rahmenvertrag bzw. dem jeweiligen Kostenvoranschlag. Sämtliche Leistungen der Agentur, insbesondere auch Ideen oder die Erstellung von bloßen Entwürfen, sind kostenpflichtig. 4.2. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Spesen und sonstige Nebenkosten, die nicht in der durch Rahmenvertrag bzw. Kostenvoranschlag ausgewiesenen Vergütung enthalten sind, werden nach dem entstandenen Aufwand gesondert berechnet. 4.3. Die Agentur ist berechtigt, die neben der Auftragserfüllung bestehenden Sonder- und Nebenleistungen (z. B. Media-Einkauf, Fotoshootings, Webseitenprogrammierung, Übersetzungen, Lektorat, Marktforschung etc.) (nachfolgend: „Fremdleistungen“) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur die entsprechende Vollmacht zu erteilen. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Fremdleistungen durch Dritte erbracht werden und diese keine Erfüllungsgehilfen der Agentur sind. 4.4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten, welche durch Vorkasse der Leistungen seitens der Agentur an den Kunden berechnet werden. 4.5. Alle Auslagen für Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.6. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Dabei wird die Agentur stets die günstigste Reisemöglichkeit wählen. Die angefallenen Reisekosten bei Fahrten mit dem Pkw werden mit einer Kilometerpauschale von 0,50 EUR pro Kilometer berechnet. 4.7. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Für die Organisation und Abwicklung von Fremdkosten und Drittleistungen (z. B. Stockmedien, Druckkosten, Lizenzen, technische Dienstleistungen), die im Auftrag des Kunden beschafft werden, erhält die Agentur eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 % des Einkaufsvolumens, sofern nicht eine abweichende Vergütung auf Stundensatzbasis vereinbart wird. Dies gilt für ein Einkaufsvolumen bis 10.000,00 EUR netto pro Einzelauftrag. Wird dieser Schwellenwert überschritten, wird der Aufwand für Organisation und Abwicklung ab dem Überschreitungsbetrag nach dem jeweils geltenden Stundensatz der Agentur abgerechnet. Media-Einkauf wird mit den marktüblichen Agenturhonoraren vergütet. 4.8. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich und verstehen sich als Schätzung auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Anforderungen. Abweichungen der tatsächlichen Kosten von bis zu 15 % gegenüber dem Kostenvoranschlag gelten als vertragsgemäß. Bei absehbaren Überschreitungen von mehr als 15 % wird die Agentur den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren. Die Agentur wird die Mehrkosten erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber in Textform veranlassen. Erteilt der Auftraggeber diese Freigabe nicht, ist die Agentur berechtigt, die Leistung auf den ursprünglich veranschlagten Umfang zu begrenzen. 4.9. Sämtliche Angebotspreise und Kostenvoranschläge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer sowie etwaiger Fracht-, Porto-, Versicherungs- und sonstiger Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. 4.10. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers (z. B. Maschinenstillstand in der Druckerei etc.) werden dem Auftraggeber übermittelt und anschließend berechnet. 4.11. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenfernübertragungen. § 4a Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 4a.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Agentur ist berechtigt, Art und Umfang der benötigten Zuarbeit zu Beginn des Auftrags in Textform zu benennen; der Auftraggeber wird die dort genannten Fristen einhalten. 4a.2. Angebote, Kostenvoranschläge und Zeitpläne der Agentur basieren auf den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Anforderungen und vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen. Werden nach Angebotsannahme oder im laufenden Projekt zusätzliche Anforderungen bekannt — insbesondere durch nachträgliche Informationen, veränderte Rahmenbedingungen, neue Vorgaben oder bislang nicht mitgeteilte Sachverhalte seitens des Auftraggebers —, gelten diese als Änderung des Leistungsumfangs im Sinne von § 4b. 4a.3. Verzögerungen, die durch die nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Termine verschieben sich um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Agentur wird den Auftraggeber auf drohende Terminfolgen in Textform hinweisen. 4a.4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung in Textform mit angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Im Falle der Kündigung gilt § 5a (Abbruch und Kündigung) entsprechend. § 4b Autorenkorrekturen und Änderungsleistungen 4b.1. Alle Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen, die der Auftraggeber nach Freigabe eines Konzepts, Entwurfs, Layouts oder sonstigen Arbeitsergebnisses veranlasst und die über die Behebung von Fehlern der Agentur hinausgehen, gelten als Autorenkorrekturen. Gleiches gilt für Änderungen, die sich aus nachträglich mitgeteilten Informationen, veränderten Rahmenbedingungen oder neuen Anforderungen des Auftraggebers ergeben (§ 4a.2). 4b.2. Autorenkorrekturen sind nicht Bestandteil der ursprünglich vereinbarten Vergütung und werden gesondert berechnet. Die Vergütung erfolgt auf Basis des jeweils geltenden Stundensatzes der Agentur, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vergütung in Textform vereinbart wird. Der zum Zeitpunkt des Auftrags geltende Stundensatz wird im Angebot oder Rahmenvertrag ausgewiesen. 4b.3. Die Agentur wird den Auftraggeber darauf hinweisen, dass es sich um Autorenkorrekturen handelt, und nach Sichtung und Einschätzung den voraussichtlichen Aufwand beziffern. Die Agentur behält sich vor, bei Ablehnung der Autorenkorrekturen durch den Auftraggeber die betreffenden Leistungen nicht zu erbringen oder — soweit das Gesamtprojekt betroffen ist — das Projekt gemäß § 5a zu beenden. 4b.4. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag zur Durchführung von Autorenkorrekturen — ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch Annahme der korrigierten Arbeitsergebnisse —, ist er zur Übernahme der Kosten verpflichtet, auch wenn der genaue Aufwand zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch nicht beziffert war. Die Agentur wird den entstandenen Aufwand unverzüglich nach Durchführung der Autorenkorrekturen in Textform mitteilen und abrechnen. 4b.5. Der Auftraggeber erkennt an, dass im laufenden Projektbetrieb — insbesondere bei termingebundenen Produktionen — Autorenkorrekturen häufig ohne vorherige Kostenfreigabe durchgeführt werden müssen, um vereinbarte Produktions- oder Veröffentlichungstermine einzuhalten. In solchen Fällen gilt: Die Agentur wird den Auftraggeber vor Durchführung über die Notwendigkeit der Autorenkorrektur informieren und darauf hinweisen, dass diese vergütungspflichtig ist. Die Bezifferung des Aufwands kann auch nach Durchführung der Autorenkorrektur oder nach Projektabschluss erfolgen. Die Vergütungspflicht entsteht mit Durchführung der Autorenkorrektur, nicht erst mit deren Bezifferung. 4b.6. Von Autorenkorrekturen zu unterscheiden sind Korrekturen, die auf Fehlern der Agentur beruhen (z. B. Abweichungen vom freigegebenen Briefing, Rechtschreibfehler, technische Fehler). Diese werden von der Agentur auf eigene Kosten behoben. § 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte 5.1. Sämtliche Leistungen der Agentur (insbesondere Konzepte, Namen, Slogans, Entwürfe, Layouts, Texte, Bilder, Bildkompositionen, Reinzeichnungen, Datenfiles, Präsentationen, Kampagnennamen) einschließlich einzelner Teile daraus unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben im Eigentum der Agentur. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Angebot oder Vertrag bezeichneten Nutzungsarten eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist räumlich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Die Nutzungsdauer beträgt ein Jahr ab Übergabe der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber, sofern nicht im Angebot oder Vertrag eine abweichende Dauer vereinbart ist. Die Nutzungsdauer und der Nutzungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber kann eine abweichende Nutzungsdauer, ein erweitertes Nutzungsgebiet oder ein umfassenderes Nutzungsrecht (einschließlich eines zeitlich unbegrenzten Fullbuyouts) bereits im Briefing oder Angebot festlegen; die Vergütung wird entsprechend kalkuliert. 5.1a. Setzt der Auftraggeber die übergebenen Arbeitsergebnisse erst nach Ablauf des ersten Nutzungsjahres erstmals ein, so stellt dieser Ersteinsatz eine erneute Nutzung dar, die eines neuen Nutzungsrechts bedarf. Das neue Nutzungsrecht ist zu den jeweils geltenden Konditionen der Agentur gesondert zu vereinbaren. 5.2. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer kann der Auftraggeber das Nutzungsrecht jährlich durch Vereinbarung in Textform zu den jeweils geltenden Konditionen der Agentur verlängern. Erfolgt keine Verlängerung, erlischt das Nutzungsrecht mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Die Agentur wird den Auftraggeber spätestens 8 Wochen vor Ablauf der Nutzungsdauer auf das Ende des Nutzungsrechts und die Verlängerungsmöglichkeit hinweisen. 5.2a. Die Einräumung von Nutzungsrechten für Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Die Nutzungsgebühr beträgt 50 % der vereinbarten Projektvergütung pro Jahr für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für jedes zusätzliche Länder-Nutzungsrecht beträgt die Vergütung 10 % der vereinbarten Herstellungskosten des jeweiligen Projekts pro Land und Jahr, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Vergütung vereinbart wird. 5.3. Leistungen der Agentur dürfen ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung der Agentur in Textform weder im Original noch in der Reproduktion an Dritte weitergegeben, abgebildet, verändert oder nachgeahmt werden — auch nicht in Teilen. 5.4. Nutzt der Auftraggeber Leistungen der Agentur nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer, über den vereinbarten Nutzungsumfang oder außerhalb des vereinbarten Nutzungsgebiets hinaus ohne vorherige Vereinbarung, ist die Agentur berechtigt, für die unerlaubte Nutzung die doppelte Nutzungsgebühr (Lizenzanalogie) geltend zu machen. Die Nutzungsgebühr beträgt 50 % der vereinbarten Projektvergütung pro Jahr; die doppelte Nutzungsgebühr beträgt demnach 100 % der vereinbarten Projektvergütung. Bei unerlaubter Ländernutzung beträgt die doppelte Nutzungsgebühr 20 % der Herstellungskosten pro Land und Jahr. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 5.5. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in digitalen Medien als Urheber genannt zu werden, und ist berechtigt, sämtliche der Öffentlichkeit zugänglichen Endergebnisse auch im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Die Agentur ist ferner berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und die im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeitsergebnisse — einschließlich des Namens, der Marke und des Logos des Auftraggebers — im Rahmen der Eigenwerbung auf der Website, in Präsentationen und in sonstigen Materialien der Agentur zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht. 5.6. Weisungen des Auftraggebers, Änderungswünsche und sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung. 5.7. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur in Textform. 5.8. Vor vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Die Verwendung von Arbeitsergebnissen vor vollständiger Bezahlung stellt eine unerlaubte Nutzung im Sinne von § 5.4 dar. 5.9. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er zur Verwendung der der Agentur überlassenen Vorlagen berechtigt ist, und stellt die Agentur insoweit von der Inanspruchnahme durch Dritte frei. 5.10. Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung lizenzpflichtige Fremdmedien einsetzt (z. B. Stockfotos, Schriftlizenzen, Musik, Plugins), werden die Lizenzkosten dem Auftraggeber gesondert berechnet. Für die Organisation und Abwicklung dieser Lizenzbeschaffung gilt § 4.7 entsprechend. Die Agentur weist den Auftraggeber auf bestehende Lizenzbedingungen und -beschränkungen hin. Nach Vertragsende ist der Auftraggeber selbst für die Aufrechterhaltung und Erneuerung erforderlicher Lizenzen verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für Lizenzverletzungen, die nach Übergabe der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber verursacht werden. § 5a Abbruch und Kündigung durch den Auftraggeber 5a.1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. 5a.2. Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung zu zahlen, abzüglich der infolge der Kündigung ersparten Aufwendungen der Agentur (§ 648 BGB). Die Parteien sind sich einig, dass die Wertschöpfung eines Agenturauftrags nicht linear verläuft, sondern schwerpunktmäßig in der strategischen und konzeptionellen Phase liegt (Ideenentwicklung, Konzeption, Positionierung, Präsentation). Die ersparten Aufwendungen werden daher wie folgt pauschaliert: (a) Bei Kündigung vor Beginn der Leistungserbringung: Die ersparten Aufwendungen betragen 25 % der vereinbarten Vergütung. Es sind mithin 75 % der Vergütung geschuldet. (b) Bei Kündigung nach Beginn der Leistungserbringung, aber vor Präsentation des Konzepts/der Strategie (Zwischenstand gemäß § 3.1 (b)): Die ersparten Aufwendungen betragen 10 % der noch nicht erbrachten Restleistung. Die bereits erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten. (c) Bei Kündigung nach Präsentation des Konzepts/der Strategie: Die ersparten Aufwendungen betragen 5 % der noch nicht erbrachten Restleistung. Die bereits erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten. Die Parteien gehen davon aus, dass mit Präsentation des Konzepts/der Strategie in der Regel 60–75 % der Gesamtleistung erbracht sind. (d) Bei Kündigung nach Beginn der Umsetzung (Design, Produktion, Mediaschaltung): Die ersparten Aufwendungen betragen 3 % der noch nicht erbrachten Restleistung. Die bereits erbrachten Leistungen sowie alle beauftragten oder begonnenen Fremdleistungen (§ 4.3) sind vollständig zu vergüten. 5a.3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur tatsächlich höhere Aufwendungen erspart geblieben sind. Der Agentur bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich geringere Aufwendungen erspart geblieben sind. 5a.4. Die Agentur ist berechtigt, für bereits begonnene Fremdleistungen (§ 4.3) die tatsächlich angefallenen Kosten vollständig abzurechnen, da Stornierungskosten bei Dritten nicht der Agentur zugerechnet werden können. 5a.5. Bis zur vollständigen Bezahlung der nach dieser Regelung geschuldeten Vergütung erhält der Auftraggeber keine Nutzungsrechte an den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erstellten Arbeitsergebnissen. § 6 Herausgabe von Daten 6.1. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Computerdateien oder Layouts, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt wurden, herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten, Lithos, Druckplatten oder Bildmaterial, so ist dies gesondert in Textform zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden. Nach Fertigstellung erhält der Kunde eine druckfähige PDF-Vorlage zur künftigen, unveränderten Nachproduktion (bei Präsentationen zur internen Verwendung). Alle weiteren Daten (z. B. InDesign-Dateien, Illustrator- oder Photoshop-Dateien), wie zum Beispiel die offenen Daten des Projektes, werden nur gegen zusätzliches Honorar in Höhe von 50 % der Projektentwicklungs- und Herstellungskosten, nach Entfernung des Bildmaterials dritter Anbieter, nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages an den Kunden ausgehändigt. 6.2. Die gelieferten Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. 6.3. Gefahr und Kosten des Transports der Datenträger, Dateien und Daten sowie der generell durch die Agentur erbrachten Leistungen trägt der Auftraggeber. § 6a Abnahme und Mängelrüge 6a.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebenen Arbeitsergebnisse innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe zu prüfen und etwaige Mängel in Textform zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse in Gebrauch nimmt (z. B. Veröffentlichung, Druck, Schaltung, interne Präsentation gegenüber Dritten). 6a.2. Mängelrügen müssen den Mangel so konkret beschreiben, dass die Agentur ihn nachvollziehen und beheben kann. Pauschale Rügen (z. B. „gefällt nicht“, „entspricht nicht unseren Vorstellungen“) gelten nicht als Mängelrüge im Sinne dieser Bestimmung, sondern als Änderungswunsch gemäß § 4b. § 6b Digitale Zugänge und Accounts 6b.1. Soweit die Agentur im Rahmen des Auftrags digitale Accounts, Zugänge oder Profile (z. B. Social-Media-Kanäle, Werbekonten, CMS-Zugänge, Hosting-Accounts, Analyse-Tools) für den Auftraggeber einrichtet, verbleiben diese grundsätzlich im Eigentum des Auftraggebers. 6b.2. Die Agentur wird dem Auftraggeber nach Vertragsende auf Anfrage sämtliche Zugangsdaten in Textform übergeben. Die Übergabe setzt die vollständige Bezahlung aller offenen Forderungen voraus. 6b.3. Soweit die Agentur eigene Accounts für den Auftraggeber nutzt (z. B. Agentur-Werbekonten, Agentur-Lizenzen), wird der Auftraggeber nach Vertragsende auf eigene Accounts migriert. Die Kosten der Migration trägt der Auftraggeber. § 7 Haftung 7.1. Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen sorgfältig zu behandeln. 7.2. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Dies gilt auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. 7.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Nettovergütung. 7.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für sonstige gesetzlich zwingende Haftungstatbestände. 7.5. Die Agentur haftet nicht für Pflichtverletzungen von Dritten, die Fremdleistungen im Sinne von § 4.3 erbringen. 7.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Layouts entfällt jede Haftung der Agentur. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. 7.7. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden; berechnet wird die gelieferte Menge. 7.8. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren — soweit gesetzlich zulässig — ein Jahr nach Abnahme der jeweiligen Leistung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Fälle von Vorsatz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels. § 8 Belegexemplare 8.1. Von vervielfältigten Werken sind der Agentur mindestens 3 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf. 8.2. Eine Vergütung wird hierfür durch die Agentur nicht geschuldet. § 9 Künstlersozialversicherung 9.1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Agentur als Verwerter im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) verpflichtet ist, Beiträge an die Künstlersozialkasse (KSK) abzuführen. Die Künstlersozialabgabe wird dem Auftraggeber in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich zur vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. 9.2. Ob der Auftraggeber seinerseits der Künstlersozialversicherungspflicht als Verwerter unterliegt, ergibt sich aus § 24 KSVG. Dies hat der Auftraggeber selbst zu prüfen und die ggf. notwendige Anmeldung zu veranlassen. 9.3. Der Auftraggeber stellt die Agentur insoweit von der Inanspruchnahme Dritter frei. § 10 Vertraulichkeit und Datenschutz 10.1. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). 10.2. Die Datenschutzerklärung der Agentur ist einsehbar unter https://markenritter.de/die-burg/#datenschutz. 10.3. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Die Parteien verpflichten sich, ihre Angestellten, Mitarbeitenden und eingesetzten Dritte entsprechend zu verpflichten. 10.4. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. 10.5. Erfordert ein Auftrag ein über die allgemeine Vertraulichkeit gemäß § 10.3 und § 10.4 hinausgehendes Schutzniveau — insbesondere bei geplanten Markteinführungen, Produktlaunches, Unternehmenstransaktionen, Rebranding-Maßnahmen oder sonstigen strategisch sensiblen Vorhaben —, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur vor Beginn der Zusammenarbeit gesondert und ausdrücklich auf die besondere Vertraulichkeit des Projekts hinzuweisen. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen eine projektspezifische Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) bereitzustellen und mit der Agentur abzuschließen, bevor vertrauliche Informationen übermittelt werden. 10.6. Unterlässt der Auftraggeber den Hinweis auf die besondere Vertraulichkeit oder die Bereitstellung einer projektspezifischen Vertraulichkeitsvereinbarung, gilt ausschließlich der allgemeine Vertraulichkeitsschutz gemäß § 10.3 und § 10.4. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Verletzung einer besonderen Geheimhaltungspflicht sind in diesem Fall ausgeschlossen. § 10a Einsatz Künstlicher Intelligenz 10a.1. Die Agentur setzt im Rahmen der Leistungserbringung gegebenenfalls KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. zur Texterstellung, Bildgenerierung, Recherche, Datenanalyse oder als Kreativassistenz). Der Einsatz erfolgt stets unter fachlicher Aufsicht und redaktioneller Kontrolle der Agentur. KI-Werkzeuge ersetzen nicht die menschliche Kreativleistung, sondern unterstützen den schöpferischen Prozess. 10a.2. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung KI-generierte Inhalte verwendet werden, stellt die Agentur sicher, dass diese in das Gesamtwerk so integriert werden, dass eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 UrhG vorliegt. Die Agentur weist darauf hin, dass rein maschinell erzeugte Inhalte ohne hinreichende menschliche Prägung nach geltendem deutschen Urheberrecht möglicherweise keinen Urheberschutz genießen. 10a.3. Die Agentur wird den Auftraggeber auf Nachfrage darüber informieren, ob und in welchem Umfang KI-Werkzeuge bei der konkreten Leistung eingesetzt wurden. 10a.4. Die Agentur haftet dafür, dass die unter Einsatz von KI erstellten Leistungen keine Rechte Dritter verletzen, im Rahmen der in § 7 geregelten Haftungsbeschränkungen. Die Agentur hat insbesondere sicherzustellen, dass KI-generierte Inhalte vor Übergabe auf mögliche Rechtsverletzungen (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) geprüft werden. § 11 Aufbewahrung von Projektdaten 11.1. Die Agentur bewahrt Projektdaten (Arbeitsdateien, Entwürfe, Quelldateien) nach Beendigung des jeweiligen Auftrags für die Dauer von maximal einem Jahr auf. Nach Ablauf dieser Frist ist die Agentur berechtigt, sämtliche Projektdaten unwiderruflich zu löschen. 11.2. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers in Textform kann die Aufbewahrungsfrist verlängert werden. Die Kosten für eine verlängerte Aufbewahrung und Datensicherung werden gesondert vereinbart. 11.3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Verlust von Projektdaten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß § 11.1. § 12 Schlussbestimmungen 12.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. 12.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Agentur ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. 12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 12.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Download: AGB Markenritter GmbH | Stand: März 2026